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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Wärme

Schwerpunkt:

Wärmeplanung

Was gilt für mein Gebäude nach Veröffentlichung des Wärmeplans?

Der Wärmeplan selbst schreibt nichts vor. Als strategischer Plan zeigt er auf, welche technischen Lösungen (zum Beispiel Wärmenetz, Wärmepumpe) in welchem Gebiet sinnvoll sind und bietet damit eine Orientierung. Verbindliche Vorgaben für einzelne Gebäude kommen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie können sich selbst für ein GEG-konformes Heizsystem entscheiden. Dies sind beispielsweise Wärmepumpen. Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Alle zulässigen Heizsysteme und weitere Infos finden Sie im Abschnitt „Welche Optionen an klimafreundlichen Heizsystemen gibt es?“ im FAQ zu klimafreundlichem Heizen ». Aktuell gibt es bei einem Heizungstausch attraktive Förderbedingungen und Unterstützungsangebote » durch die Stadt.

Was ist das Ergebnis der Wärmeplanung in Oldenburg?

Der Wärmeplan zeigt Möglichkeiten auf, wie Oldenburg in Zukunft klimafreundlich mit Wärme versorgt werden kann. Dabei wurde die Stadt in zentrale und dezentrale Versorgungsgebiete eingeteilt. Das heißt: In manchen Vierteln könnte sich ein Wärmenetz wirtschaftlich lohnen, in den meisten Bereichen kommen jedoch voraussichtlich nur individuelle Heizlösungen – zum Beispiel Wärmepumpen in jedem Haus – infrage. Darüber hinaus wurden 18 Maßnahmen entwickelt, die die Umsetzung des Plans unterstützen sollen.

Die Ergebnisse finden Sie in der Kurzfassung (PDF, 1,8 MB, barrierefrei) » und im technischen Ergebnisbericht (Langfassung) (PDF, 11 MB, nicht barrierefrei) » . Darüber hinaus können Sie in einer interaktiven Karte für Ihre Adresse » nachschauen, welche Wärmeversorgung vorgeschlagen wird.

Wie läuft eine Kommunale Wärmeplanung ab?

Eine Kommunale Wärmeplanung wird grob in den folgenden Schritten erstellt:

1. Schritt: Bestandsanalyse

Hier wird im gesamten Stadtgebiet der Bestand der Gebäude angeschaut: Welche Gebäudetypen, welches Gebäudealter und welche Wärmeversorgung (Heizungsart) ist vorhanden? Wie hoch ist der Energieverbrauch (zum Beispiel von Erdgas und Heizöl) im Jahr? Wie viele Treibhausgas-Emissionen verursacht die Wärmeversorgung im Stadtgebiet pro Jahr?

2. Schritt: Potenzialanalyse

In diesem Schritt wird betrachtet, wo sich generell der Energieverbrauch einsparen lässt und wo es welche Möglichkeiten im Stadtgebiet gibt, Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Dafür werden unterschiedliche Wärmeversorgungsoptionen geprüft, wie zum Beispiel Wärme aus Geothermie (Erdwärme), Solarthermie (Wärme aus Sonnenenergie) oder aus Abwärme (beispielsweise aus industriellen Prozessen).

3. Schritt: Ziel-Szenario

Auf Basis der Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2 wird berechnet, wie sich der Wärmeverbrauch/-bedarf in den nächsten Jahren entwickeln wird und welche Wärmeversorgungsstrukturen entstehen müssen, damit wir 2045 beziehungsweise in der Stadt Oldenburg schon 2035 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreichen können.

4. Schritt: Handlungsstrategie mit Maßnahmen

Zum Schluss wird eine Strategie für das Stadtgebiet entwickelt, wie der Wärmebedarf gesenkt werden kann und was es braucht, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Auf Grundlage dieser Strategie werden Maßnahmen definiert, die von der Stadtverwaltung und weiteren Akteurinnen und Akteuren nach Fertigstellung der Wärmeplanung umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen des Oldenburger Wärmeplans können im Klimaportal » eingesehen werden.

Die EWE Netz GmbH hat den Oldenburger Wärmeplan im Auftrag der Stadt Oldenburg erstellt.

Warum wird eine Kommunale Wärmeplanung überhaupt durchgeführt?

Die Kommunale Wärmeplanung wird durchgeführt, um die Wärmeversorgung in Oldenburg langfristig sicher, bezahlbar und klimafreundlich zu gestalten. Sie zeigt auf, welche Wärmelösungen in welchen Stadtteilen sinnvoll sind – zum Beispiel Wärmenetze oder Wärmepumpen. Damit soll für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie alle anderen Akteurinnen und Akteure des Wärmemarktes Planungssicherheit entstehen und Fehlinvestitionen vermieden werden: Sie erhalten eine Orientierung, welche Heizlösung sich für ihr Gebäude zukünftig anbietet.

Die Stadt Oldenburg ist zudem durch das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) verpflichtet, einen Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 fertigzustellen.

Wo sind die Grenzen der Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Konzept, keine direkte Bau- oder Investitionsentscheidung. Das bedeutet:

  • Sie gibt keine verbindlichen Aussagen zur Umsetzung von Wärmenetzen

  • Sie schafft keine neuen rechtlichen Verpflichtungen zu einem Heizungstausch 

  • Sie legt nicht verbindlich fest, welches Heizsystem vor Ort zum Einsatz kommen muss

Einzelne Projekte werden erst nach der Wärmeplanung detailliert geplant und umgesetzt.

Was bedeutet die Wärmeplanung für mich als Mieterin oder Mieter?

Für Sie ändert sich erstmal nichts. Wenn das Haus, in dem Sie wohnen, irgendwann an ein Wärmenetz angeschlossen wird oder Ihre Vermieterin oder ihr Vermieter auf eine Wärmepumpe umsteigen, kann das langfristig sogar Vorteile bringen: stabile Preise, weniger Wartung und klimafreundliche Wärme. Es kann hilfreich sein, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter diesbezüglich anzusprechen.

Was passiert mit bestehenden Gasheizungen?

Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben und instandgesetzt werden.

Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen?

In der interaktiven Karte zur Wärmeplanung » kann geprüft werden, ob Ihr Gebäude in einem zentralen Versorgungsgebiet liegt.

Die Wärmeplanung liefert jedoch keine verbindliche Garantie, dass ein Wärmenetz auch realisiert wird. Ob und wann ein Wärmenetz wirklich gebaut wird, entscheidet sich erst nach weiteren Machbarkeitsstudien und Betreiberentscheidungen – und nur, wenn sich genügend Ankerkundinnen und -kunden und Haushalte anschließen wollen. Zudem sind die Planung und der Bau eines Wärmenetzes sehr zeitaufwendig und dauert in der Regel mehrere Jahre.

Ein geplanter Heizungstausch sollte nicht auf Grundlage der Wärmeplanung verzögert werden!

Was ist, wenn ich mich nicht an ein Wärmenetz anschließen möchte?

Das ist grundsätzlich die eigene Entscheidung, solange das gewählte Heizsystem GEG-konform ist. Wenn Sie also lieber auf eine eigene Wärmepumpe setzen, ist das völlig in Ordnung. Ein von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen beauftragtes Rechtsgutachten » hat sogar ergeben, dass Gebäude mit einer Wärmepumpe von einem Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz ausgenommen sind.

Kann ich selbst tätig werden, wenn ich zukünftig gerne einen Anschluss an ein Wärmenetz hätte?

Es besteht die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und mit Ihren benachbarten Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern gemeinschaftlich ein eigenes Wärme- oder Gebäudenetz vor Ihrer Haustür zu betreiben, zum Beispiel mithilfe von Erdwärme und einem kalten Nahwärmenetz. Kleinere Wärmenetze, die durch Bürgerinitiativen betrieben werden, können eine Lösung im gesamten Stadtgebiet darstellen, also sowohl in zentralen als auch dezentralen Versorgungsgebieten.

Zunächst ist es ratsam, Mitstreiterinnen und Mitstreiter in der Nachbarschaft zu suchen. Schnell stellen sich aber komplexere Fragestellungen zur technischen Machbarkeit oder zum Betreibermodell. Die Stadt Oldenburg bietet Nachbarschaftsinitiativen verschiedene Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel das Förderprogramm Alle fürs Klima ». Der Wärmeplan sieht in einer Maßnahme zudem vor, ein neues Förderprogramm für gemeinschaftliche Wärmeinitiativen aufzusetzen.

Mehr Informationen zur gemeinschaftlichen Wärmeversorgung im Quartier finden Sie auf der Website der Stadt Oldenburg » . Zudem können Sie sich gerne mit Ihrer Idee an den Fachdienst Klimaschutz per Mail an waermewende@stadt-oldenburg.de wenden.

Warum wird das bestehende Gasnetz nicht einfach auf Wasserstoff umgestellt?

Grüner Wasserstoff ist derzeit nicht in großen Mengen verfügbar, sehr teuer und wird vor allem für Industrie und Verkehr gebraucht. Eine Studie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (2025) » kommt zu dem Ergebnis, dass selbst in einem optimistischen Szenario der Wasserstoffpreis in 2035 auch ohne Steuern, Abgaben und Umlagen mindestens 78 bis 178 Prozent über der Gaspreisbremse (hiermit sind die bis Ende 2023 geltenden 12 Cent pro Kilowattstunde gemeint) läge (Seite 31). Für die Beheizung von Wohngebäuden ist er daher keine realistische und effiziente Lösung. Die EWE Netz GmbH hat als Gasverteilnetzbetreiberin klargestellt, dass eine Umstellung des Oldenburger Gasnetzes auf Wasserstoff für die Wärmeversorgung nicht geplant ist.

Wie geht es jetzt nach der Veröffentlichung des Wärmeplans weiter?

Der Wärmeplan enthält 18 Maßnahmen, die nach dem Ratsbeschluss umgesetzt werden sollen. Darunter fallen auch weitere Detailprüfungen in Wärmenetzeignungsgebieten und Prüfgebieten: Machbarkeitsstudien, Quartierskonzepte, mögliche Ausschreibungen und die Suche nach Betreiberinnen und Betreibern für Wärmenetze. Wann und wo konkret gebaut wird, hängt von diesen Schritten, von Finanzierungs- und Betreiberentscheidungen sowie von der Anschlussbereitschaft vor Ort ab. Weitere Maßnahmen werden die Wärmewende in dezentralen Versorgungsgebieten unterstützen. Es ist unter anderem der Ausbau der Beratungsangebote sowie die Fortführung der Förderangebote geplant.

Mit welchen Kosten muss ich beim Anschluss an ein Wärmenetz rechnen?

Das variiert: Anschlusskosten, Installation der Übergabestation und laufende Wärmepreise hängen von Betreibenden, Technologiewahl und Anschlussquote ab. Es gibt unterschiedliche Geschäftsmodelle (zum Beispiel Contracting). Förderprogramme können einen Teil der Investitionen abfedern. Grobe Vergleichswerte können dieser Preistransparenz-Plattform » entnommen werden.

Was sind gute Voraussetzungen für die Umsetzung eines Wärmenetzes?

Für die erfolgreiche und wirtschaftliche Umsetzung eines Wärmenetzes spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Wärmeplanung hat bei der Identifizierung von Wärmenetzeignungsgebieten vor allem folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Viele Gebäude mit einem hohen Wärmebedarf stehen relativ dicht beieinander.

  • Es gibt große Wärmeabnehmende, die sich als Ankerkundinnen und -kunden an ein Wärmenetz anschließen möchten.

  • Vor Ort bestehen Erneuerbare-Wärmequellen oder Abwärme, zum Beispiel aus Industrie, Rechenzentren oder großen Wärmepumpensystemen.

Warum wird das bestehende Gasnetz nicht einfach auf Wasserstoff umgestellt?

Aktuell befinden sich die Planungen noch in einer Phase, in welcher zunächst Eignungsgebiete identifiziert wurden und weitere Untersuchungen stattfinden müssen, bis final geklärt ist, ob überhaupt ein Wärmenetz in einem bestimmten Gebiet realisiert wird. Die Verlegung von Wärmeleitungen, ohne zum Beispiel zu wissen, wie groß das Wärmenetz später wird, wo die Leitungen genau verlaufen und wie die einzelnen Verteilleitungen dimensioniert sein müssen, ist keine Option. Die optimale Auslegung der Wärmeleitungen hat einen sehr starken Einfluss auf die Effizienz des Wärmenetzes und die Wärmleitungen unterscheiden sich stark in ihrer Dimension. Leerrohre zu verlegen – wie zum Beispiel bei Glasfaser oder Stromnetzen üblich – ist ebenfalls leider keine Möglichkeit, da Wärmeleitungen zum Beispiel aus Stahl zu einem späteren Zeitpunkt nicht in einem Leerrohr verlegt werden können.

Die Wärmeplanung sieht jedoch vor, dass bei der Konkretisierung von Wärmenetzprojekten geplante Straßenbaumaßnahmen frühzeitig berücksichtigt werden.

Schwerpunkt: Gebäudeenergiegesetz

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und welche Regelungen trifft es?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 als Nachfolge der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung in Kraft. Das GEG dient dem Ziel, einen sparsamen Umgang mit Energie in Gebäuden umzusetzen und dabei einen Fokus auf die zunehmende Nutzung Erneuerbarer Energien zu legen. Am 8. September 2023 hat der Bundestag die Novelle des GEG verabschiedet, der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. September keine Einwände erhoben, so dass die GEG-Novelle am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Regelungen gelten derzeit noch. Die derzeitige Bundesregierung hat ein „Eckpunktepapier“ mit Vorschlägen für ein sogenanntes Gebäudemodernisierungsgesetz veröffentlicht. Dies soll zukünftig das GEG ersetzen. Zum Eckpunktepapier der Bundesregierung » .

Seit Inkrafttreten am 1. Januar 2024 betrifft ein Großteil der Regelungen zunächst ausschließlich Neubauten in Neubaugebieten. Dort heißt es: jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden.

Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt diese 65-Prozent-Regelung in Oldenburg ab dem 30. Juni 2026. Bis dahin dürfen noch Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Regelung nicht erfüllen. Allerdings haben Betreiberinnen und Betreiber, die zwischen dem 31. Dezember 2023 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung mit flüssigen oder gasförmigen (konventionellen) Brennstoffen einbauen, sicherzustellen, dass die mit der Anlage hergestellte Wärme ab dem 1. Januar 2029 zu mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 zu mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 zu mindestens 60 Prozent aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Nach wie vor gilt, dass Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer Öl- und Gasheizungen dann austauschen müssen, wenn diese älter als 30 Jahre sind (§ 72 GEG). Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen: Betrieb eines Niedertemperatur-Heizkessels oder eines Brennwertkessels; Betrieb von Anlagen unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt Nennleistung; außerdem eine an die Wohndauer (Einzug in das Eigentum vor 2002) in einem Gebäude mit weniger als drei Wohnungen gebundene Ausnahme (§ 73 GEG).

Die zeitliche Obergrenze für den Betrieb aller bestehenden Öl- und Gasheizungen ist der 31. Dezember 2044. Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden. Bis dahin können bestehende, mit fossilen Energien betriebene Heizungen weiterlaufen und repariert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Informationsblatt mit den wichtigsten Fakten zum novellierten GEG » veröffentlicht.

Was bedeutet das GEG für mich als Mieterin oder Mieter?

Das GEG (§ 71) sieht eine Regelung für eine so genannte Modernisierungsumlage vor, die nach Heizungsaustausch eine Umlage von höchstens zehn Prozent der Modernisierungskosten beziehungsweise maximal 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren auf die Mieterinnen und Mieter festlegt. Der entsprechende § 559 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird dahingehend angepasst.

Welche weiteren Regelungen werden für Mehrparteienhäuser getroffen?

Neben der 65-Prozent-Regelung werden für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten weitere Vorgaben im GEG adressiert. Damit soll der effiziente Betrieb von Heizungsanlagen sichergestellt werden.

Konkret geht es um die Übernahme von Vorgaben aus der so genannten EnSimiMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung): Betriebsprüfung für neu eingebaute Wärmepumpen (§ 60a) sowie Vorgaben zur Heizungsprüfung und -optimierung (§ 60b) und zum hydraulischen Abgleich (§ 60c). Dies soll ab dem 1. Oktober 2024 auch auf ältere Heizungen mit weiteren Brennstoffen ausgeweitet werden.

Welche Fristen gibt es, wenn meine Heizung kaputtgeht?

Bei jedem Heizungsaustausch (nicht nur bei Havarien) gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, sofern mit Ablauf der Frist planmäßig auf eine Heizung umgestellt wird, die die 65-Prozent-Regelung erfüllt.

Eine Befreiung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die mindestens sechs Monate ununterbrochen einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen, ist auf Antrag möglich. Hat man einen Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber geschlossen, der den Anschluss an ein Wärmenetz mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme vorsieht, gilt eine Übergangszeit von zehn Jahren, in denen weiterhin eine mit fossilen Energien betriebene Heizung genutzt werden kann.

Auch für Gebäude mit Etagenheizungen gibt es Regelungen: So soll bis zu fünf Jahre nach Ausfall der ersten Etagenheizung eine Entscheidung für eine Zentralisierung der Heizung getroffen werden können. Sofern dies gewählt wird, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer nochmals acht Jahre Zeit zur Umsetzung. Wird innerhalb der fünf Jahre keine Einigung hierzu getroffen, ist eine Zentralisierung der Heizung innerhalb der darauffolgenden achte Jahre durchzuführen.

Schwerpunkt:

klimafreundlich Heizen

Was habe ich davon, aufs Heizen mit Erneuerbaren umzusteigen?

Der kontinuierlich steigende CO2-Preis wird in Zukunft dafür sorgen, dass sich das Heizen mit fossilen Energieträgern verteuert. Das heißt, wer sich nun dafür entscheidet, beispielsweise eine neue Gasheizung einzubauen, muss damit rechnen, dass die Gaspreise in Zukunft steigen werden. Über die Betriebsdauer einer Heizung ist eine Wärmepumpe günstiger als eine Gasheizung. Wer also auf Wärme aus Erneuerbaren Energien umstellt, macht sich selbst unabhängig von der Preisentwicklung für fossile Brennstoffe. Höheren Investitionskosten stehen über die Betriebsdauer in der Regel niedrigere Betriebskosten gegenüber, da ab 2028 durch den EU-Emissionshandel die Preise für Heizöl, Diesel, Benzin und Erdgas kontinuierlich steigen werden.

Welche Optionen an klimafreundlichen Heizsystemen gibt es?

Im Folgenden werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wichtigsten Möglichkeiten des Heizens mit Erneuerbaren Energien erläutert. Grundvoraussetzung für die Heizung der Zukunft ist die Einhaltung der 65-Prozent-Regelung. Das heißt, eine Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Einbau einer elektrischen Wärmepumpe

Der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe bietet sich für viele Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch für Mehrfamilienhäuser sowie für geeignete Nicht-Wohngebäude (Verwaltung, Schulen, Kitas, Gesundheitswesen und weitere) an – auch im Bestand. Ein guter Gebäudewärmeschutz, insbesondere bei vor 1978 bzw. 1984 errichteten Gebäuden ist vorteilhaft. Ebenso sind großzügig dimensionierte Heizkörper oder eine Flächenheizung für einen sparsamen Betrieb von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung.

Grob betrachtet erzeugen Wärmepumpen durch Nutzung von Umweltwärme aus einer Kilowattstunde Strom – je nach sorgfältiger Vorplanung – drei bis fünf Kilowattstunden Wärme. Vereinfacht für ein Bestandsgebäude betrachtet, können Sie für eine erste Abschätzung wie folgt vorgehen: Entnehmen Sie Ihren letzten beiden jährlichen Erdgasrechnungen die angegebene Energiemenge in Kilowattstunden und bilden daraus einen mittleren Verbrauch. Ziehen Sie davon 10 bis 25 Prozent für Umwandlungs- und Rohrnetzverluste ab. Den so ermittelten Wärmeenergiebedarf teilen Sie durch verschiedene Jahresarbeitszahlen (JAZ). Die JAZ einer Wärmepumpe dient der Ermittlung der Effizienz. Ein Wert von 2,5 gilt als mäßig effizient, 3,25 als mittel und über 4,0 als gut. Im Ergebnis erhalten Sie dann den ungefähren Strombedarf für eine Wärmepumpe mit unterschiedlicher Energieeffizienz.

Anschluss an ein Wärmenetz

In Wärmenetzen können verschiedene erneuerbare Wärmequellen sowie Abwärme (zum Beispiel aus Industriebetrieben oder aus Rechenzentren) effektiv genutzt und miteinander kombiniert werden. Wärmenetze sollen bis 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aufweisen, bis 2045 müssen sie komplett treibhausgasneutral sein. Gerade in sehr dicht bebauten Bereichen ist der Betrieb von Wärmenetzen sinnvoll. Durch den Anschluss an ein Wärmenetz kann auf eine künftig dekarbonisierte Wärmeversorgung gesetzt werden.

Netzbetreiber sind danach in der Pflicht, bis 2030 ihr Wärmenetz mit entsprechenden erneuerbaren Anteilen zu betreiben. Kunden beziehen aus einem Wärmenetz Wärme, ein bestehender Gasanschluss ist nicht (mehr) erforderlich. Kosten entstehen einmalig für den Hausanschluss mit Wärmeübergabestation sowie laufende Kosten für die Wärmelieferung (Grundpreis und Arbeitspreis).

In Oldenburg gibt es bereits mehrere, örtlich begrenzte Wärmenetze. Für die Erstellung des Oldenburger Wärmeplans für Bereichen identifiziert, die sich für den Betrieb von Wärmenetze eignen. Eine konkrete Planung oder Garantie für die Umsetzung der Wärmenetze besteht nicht. Interessierte Unternehmen sowie die Betreiber vorhandener Wärmenetze können jederzeit tätig werden und die Errichtung von Wärmenetzen planen und umsetzen.

Heizung auf Basis von Solarthermie

Diese Lösung scheidet unter mitteleuropäischen Klimabedingungen als Einzelversorgungslösung aus, sie kann die Wärmeversorgung nicht in Gänze tragen. Solarthermieanlagen können wie gehabt einen Teil des jährlichen Gebäudewärmebedarfs übernehmen, zum Beispiel etwa 65 Prozent der Warmwasserbereitung sowie etwa 15 Prozent des Heizenergiebedarfs.

Einbau einer Biomasse-Heizung

Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und durch Nachfrage in verschiedenen Sektoren voraussichtlich teurer wird, sollte diese Option nur in Bestandsgebäuden genutzt werden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, zum Beispiel in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind.

Der Einsatz von Biomasseheizungen im städtischen, eng besiedelten Raum sollte aus Umwelt- und Klimaschutzgründen die Ausnahme bleiben, zum Beispiel bei Ersatz von Ölkesseln, Denkmalschutz, verfügbarer Lagerfläche oder wenn ein Wärmenetzangebot nicht absehbar ist.

Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt

Biomasse ist begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan sind vergleichsweise hoch. Wobei auch zukünftig von weiter steigenden Preisen auszugehen ist. Auch „H2-Ready“ Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, sind möglich. Eine Umstellung des vorhandenen Gasnetzes auf Biomethan oder Wasserstoff ist in Oldenburg nicht vorgesehen.

Grundsätzliches

Seit dem 1. Januar 2024 darf der Verkauf entsprechender Heizungen, beispielsweise Gasheizungen, nur in Verbindung mit einer Beratung erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist. Seitens der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung » zur Verfügung gestellt.

Erfolgsvoraussetzung bei allen Lösungen ist grundsätzlich eine sorgfältige und vollständige Planung der neuen Heizungsanlage. Dies schließt üblicherweise ein: Eine raumweise Ermittlung der Heizlast und Leistung der vorhandenen Heizflächen, Prüfung, ob Heizflächen zu erneuern oder zu ergänzen sind, hydraulischer Abgleich der Heizflächen beziehungsweise des Heizkreises, Lösung Warmwasserbereitung.

Wie finde ich heraus, welches Heizsystem für mich das beste ist?

Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren, welche Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für ihr Gebäude am besten umzusetzen ist. Dabei können Energieberatungen oder die Beratungsangebote der Stadt Oldenburg » helfen.

Bei den Möglichkeiten zum Heizen mit Erneuerbaren Energien spielen die Energieträger eine entscheidende Rolle. Denn anders als die kostenlose Umweltwärme sind andere Erneuerbare Energieträger wie zum Beispiel Holz oder Biogas nur begrenzt verfügbar und damit teilweise schon heute teuer, wobei auch zukünftig von weiter steigenden Preisen auszugehen ist. Sie sollten daher nur gewählt werden, wenn keine andere Heizungsoption in Frage kommt.

Um sich hier weitergehend zu informieren, lohnt sich der Blick in den Artikel der Verbraucherzentrale zum Thema „Neue Heizung – welche ist die Richtige?“ » , in dem nochmal die Optionen aufgezeigt und sowohl Vor- als auch Nachteile beleuchtet werden.

Parallel zum Heizungstausch sollte in Bestandsgebäuden immer geprüft werden, ob energetische Sanierungsmaßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung von Dach und Wänden durchgeführt werden können. Diese sind in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, um Energie und Geld einzusparen, sondern auch um den Wohnkomfort zu verbessern und den Wert der Immobilie zu erhöhen. Sie können zeitgleich mit dem Wechsel der Heizungsanlage erfolgen oder auch danach. Dies ist auch zur Sommerzeit von Vorteil, wenn es draußen heiß wird und die Innenräume durch eine gut gedämmte Gebäudehülle langsamer aufheizen.

Lohnt sich der Einbau einer Wärmepumpe im ungedämmten Gebäude oder muss zuvor das gesamte Gebäude saniert werden?

Jede Dämmmaßnahme hilft, den Energiebedarf eines Gebäudes zu verringern und so auch den Strombedarf für den Betrieb einer Wärmepumpe zu mindern. Technisch gesehen kann jedoch in aller Regel auch in ein ungedämmtes Haus eine Wärmepumpe eingebaut werden, die das Haus unter Nutzung der Umgebungsluft, der Erdwärme oder des Abwassers gut heizt. Entscheidend für die Effizienz und damit auch für die Betriebskosten der Anlage ist die sogenannte Vorlauftemperatur. Das ist die Temperatur, auf die das Heizungswasser mithilfe einer Wärmepumpe erwärmt wird, bevor es über das Heizungssystem verteilt wird. Bei einer maximalen Vorlauftemperatur bis 55 Grad Celsius kann eine Luftwärmepumpe über den Jahresverlauf sehr effizient betrieben werden. Um mit solchen Vorlauftemperaturen auch wenig oder ungedämmte Gebäude ausreichend heizen zu können, reicht oftmals der Austausch einzelner Heizkörper gegen solche mit größerer Fläche und besserer Wärmeverteilung.

Darüber hinaus gibt es inzwischen moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen, die bis zu 80 Grad Celsius Vorlauftemperatur erreichen können. Mit diesen Wärmepumpen wird jedes Haus warm und die Heiztechnik kann trotz Abstrichen bei der Effizienz ökologisch sinnvoll sein.

Zur konkreten Beurteilung dieser Frage anhand des jeweiligen Gebäudes fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine „Energieberatung für Wohngebäude“ » und übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro förderfähiges Beratungshonorar). Fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und -berater, die auch den Zuschuss beantragen, können über die Energieeffizienz-Expertenliste » ausgewählt, gesucht und beauftragt werden. Ergänzungen hierzu finden Sie am Ende der FAQ-Liste.

Seit dem 1. Juli 2023 müssen Kundinnen und Kunden, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen, für die Kosten in Vorleistung gehen, können aber selbst auf Antrag beim BAFA den Zuschuss zurückerhalten. Dies kann auch die Energieberaterin oder der Energieberater in Vollmacht übernehmen.

Was sind Mietmodelle für Wärmepumpen?

Es gibt auch für Wärmepumpen unterschiedliche Liefer-, Leasing- oder Mietangebote. Durch solche Modelle müssen die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer die noch relativ hohen Investitionskosten nicht vorab tragen. Die Investitionen übernimmt die anbietende Firma, die Nutzenden zahlen im Gegenzug einen vereinbarten Monatsbetrag für eine feste Laufzeit.

Im Fall des Wärmeliefer-Contractings vereinbaren die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit dem Anbietenden einen bestimmten festen Wärmepreis. Der Anbietende baut die Wärmepumpe ein, trägt die Kosten der Wärmepumpe, die Kosten des Strombezugs und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der Anlage verantwortlich. Dies hat den Vorteil, dass sich die Kundinnen und Kunden weder um den Einbau noch um den Betrieb der Anlage kümmern müssen und lediglich den vereinbarten Preis für die Lieferung der Wärme zahlen.

Darüber hinaus gibt es auf dem Wärmemarkt zunehmend Mietangebote. Bei diesen Modellen wird in der Regel die Wärmepumpe ebenfalls vom Anbietenden eingebaut und gewartet. Die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mieten die Anlage und zahlen dafür monatlich einen festen Preis. Im Gegensatz zum Wärmeliefer-Contracting müssen die Eigentümerinnen und - eigentümer den Strompreis zum Betrieb der Wärmepumpe zusätzlich selbst bezahlen. Am Ende der Contracting-, Leasing- oder Mietverträge wird oft ein Wahlrecht vereinbart, nach dem die Kundinnen und Kunden entscheiden können, ob sie die Wärmepumpe behalten und zum Restwert kaufen wollen, ob der Vertrag einfach verlängert wird oder ob der Anbietende die Heizung wieder ausbauen soll.

Da die Anbietenden von solchen Modellen genauso wie Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit haben, die staatliche Förderung für die Wärmepumpen zu erhalten, können sie diese in ihre Preiskalkulation einbeziehen und einen günstigeren monatlichen Preis für die Wärme anbieten. Auch hierum müssen sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer nicht selbst kümmern, sondern die Anbietenden machen dies in aller Regel selbst. Solche Angebote dürften für eine Vielzahl von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern aus finanziellen wie aus Service-Gründen attraktiv sein.

Widersprechen sich das Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen, und die hohen Investitionskosten bei der Umstellung von Mehrparteienhäusern auf eine Zentralheizung nicht?

Die erforderlichen Investitionen für eine Heizung mit Erneuerbaren Energien sind in vielen Fällen höher als für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen. Daher werden sie aktuell in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) » bezuschusst. Die Bundesregierung wird den Wechsel auf Heizungen mit Erneuerbarer Energien auch weiterhin durch Zuschüsse oder Kredite sowie durch steuerliche Förderungen finanziell unterstützen, sodass die Belastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer wie auch für Mietende begrenzt werden. Die Betriebskosten erneuerbarer Heizungsanlagen sind in der Regel geringer als bei fossil betriebenen Heizungen, zumal der steigende CO2-Preis Erdgas und Heizöl zunehmend verteuern wird. Der Einbau von Heizungen auf der Basis Erneuerbarer Energie ist damit zumindest mittelfristig auch eine Maßnahme, um einen Anstieg der Warmmieten zu begrenzen.

Wie kann der notwendige Strom für strombasiertes Heizen klimafreundlich erzeugt werden und dabei bezahlbar bleiben?

Vollständig treibhausgasneutral wird der Betrieb von Stromheizungen und Wärmepumpen dann sein, wenn auch die Stromerzeugung ohne fossile Energieträger auskommt und vollständig dekarbonisiert ist. Entsprechend gilt: Je klimafreundlicher der Strom zum Betrieb von Wärmepumpen und Stromdirektheizungen, desto geringer die durch das Heizen verursachten Treibhausgas-Emissionen. Gebäudebezogen lässt sich diese Bilanz heute schon optimieren, wenn mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und direkt zum Betrieb des Wärmeerzeugers genutzt wird.

Gleichzeitig ist es wichtig, den Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie den Netzausbau noch schneller voranzubringen. Die Bundesregierung hat schon letztes Jahr zahlreiche Weichen dafür gestellt, beispielsweise sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und weitere Gesetze überarbeitet worden. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarenergieanlagen wurden erhöht und die Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien durch viele Einzelmaßnahmen verbessert, auch im Planungs- und Steuerrecht. Auch die Rolle von Bürgerenergie-Anlagen und Kommunen wurde gestärkt. Einen Überblick über den aktuellen Stand der Maßnahmen » gibt es auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Und auch in der sogenannten EU-Notfallverordnung ist der Ausbau von Stromleitungen, Windkraft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen Teil der prioritären Maßnahmen. Die nationale Umsetzung der EU-Notfallverordnung wurde am 3. März 2023 final von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Der Anteil Erneuerbarer Energien am erzeugten Strom ist in den letzten Jahren auf über 50 Prozent angestiegen (2025: 55,1 Prozent). Dieser Anteil soll bis 2030 auf 80 Prozent ansteigen. Bis 2035 soll die Stromerzeugung vollständig erneuerbar sein. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der beste Weg zu dauerhaft bezahlbaren Strompreisen, da Windkraft- und Solaranlagen mittlerweile die günstigsten Stromerzeugungstechnologien sind und unabhängig von Energieimporten aus anderen Ländern machen.

Schwerpunkt:

Förderung und Beratung

Welche Förderung gibt es beim Heizungstausch?

Begleitend zur Novelle des GEG werden Fördermittel für den Heizungsaustausch bereitgestellt: bis zu 70 Prozent der maximal förderfähigen Investitionskosten in Höhe von 30.000 Euro können für ein Einfamilienhaus unter Umständen gefördert werden – maximal 21.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die maximale förderfähige Investitionssumme bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und erhöht sich um 10.000 Euro pro weiterer Wohneinheit. Ab der siebten Wohneinheit verringert sich die anrechenbare Investitionssumme auf 3.000 Euro je weitere Wohneinheit.

Abgesehen von einer Sockelförderung von 30 Prozent der Investitionen für Wohn- und Nichtwohngebäude ist die Höhe der Förderung abhängig von weiteren Faktoren, wie beispielsweise dem zu versteuernden Jahreseinkommen oder eines freiwilligen, verfrühten Heizungstauschs. Mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen pro Haushalt von maximal 40.000 Euro erhalten selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer eine zusätzliche Förderung von 30 Prozent. Einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent erhält, wer die alte Heizung ohne Verpflichtung bis einschließlich 2028 austauscht.

Wer dies nach 2028 durchführt, erhält weiterhin die Bonus-Förderung, jedoch mit einer alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinkenden Förderung. Eine Voraussetzung zum Erhalt des „Klima-Geschwindigkeits-Bonus“ ist für alle Wohneigentümerinnen und -eigentümer ein Mindestalter der Gasheizung von 20 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch gilt der Bonus für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen, wobei hier kein Mindestalter der Heizungen nachgewiesen werden muss.

Hinzu kommen bisher nicht näher definierte zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch und Möglichkeiten, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Die Antragstellung für die Heizungsförderung bei der Kreditanstaltung für Wiederaufbau (KfW) für private Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer in Einfamilienhäusern ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der KfW zur Heizungsförderung » .

Auch die Stadt Oldenburg bietet weiterhin das Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ » an.

Welche Förderung gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen?

Auch für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt es weiterhin Fördermaßnahmen, zum Beispiel beim Austausch von Türen und Fenstern oder der Dämmung von Dach und Außenwänden sowie der Anlagentechnik. Je nach Vorgang sind hier über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) » 15 Prozent Förderung zu erhalten. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 30.000 Euro im Kalenderjahr pro Wohneinheit, sofern das Investitionsvolumen nicht unter 2.000 Euro liegt. Die anrechenbaren Kosten können auf 60.000 Euro im Kalenderjahr pro Wohneinheit gesteigert werden, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude » erstellt wird.

Ist dies der Fall, kann die Förderung um weitere fünf Prozent auf nunmehr 20 Prozent angehoben werden. Diese Fördermöglichkeiten sind zusätzlich zu denen beim Heizungstausch zu verstehen und können gemeinsam, aber auch separat beantragt werden.

Auch die Stadt Oldenburg bietet weiterhin das Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ » an.

Welche Förderung gibt es bei der Sanierung zum Effizienzhaus?

Unverändert können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin die zinsvergünstigten Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus beantragt werden. Aktuell gilt das Effizienzhaus 85 als Mindeststandard. Auf der Website der KfW » werden weitere Informationen zu der maximalen Kredithöhe je Wohneinheit und den Tilgungszuschüssen bereitgestellt.

Etwaige Anpassungen in der Förderrichtlinie werden gegenwärtig festgelegt und nach ihrer Verabschiedung veröffentlicht. Dazu befindet sich die KfW zurzeit im Austausch mit der Bundesregierung, um die konkreten Angebote festzulegen. Wir werden die Details der Förderkriterien nach Bekanntgabe aufbereiten und an dieser Stelle einstellen.

Gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten?

Ja – sowohl für den Heizungstausch als auch für die Effizienzmaßnahmen werden zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse angeboten. Dies ist für alle Haushalte relevant, in denen das zu versteuernde Einkommen nicht über 90.000 Euro liegt. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die etwa aufgrund ihres Alters oder des Einkommens regulär keine Kredite erhalten würden. Der Bund plant, dafür das Ausfallrisiko sicher zu stellen. So soll unter anderem versucht werden, die nun ersatzlos gestrichene und zuvor diskutierte Altersgrenze von 80 Jahren, die zur Freistellung von den Regelungen führen sollte, aufzufangen.

Wer berät mich beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen?

Bei der Entscheidung, welche Wärmeversorgung für ihr Gebäude am besten umzusetzen ist, können sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Energieberatenden unterstützen lassen. Informationen zur Energieberatung finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie » . Dort gelangen Sie auch zu einer Übersicht mit geeigneten Ansprechpersonen im Rahmen der Energieeffizienz-Expertenliste » .

Die Stadt Oldenburg bietet eine kostenlose Orientierungsberatung » an. Diese bietet einen ersten Einstieg in die Themen Heizungstausch und energetische Sanierung. Zudem bietet die Stadt Oldenburg Beratung für Gebäudesanierung und Anlagentechnik in der Stadt Oldenburg » an. Dabei wird eine Vor-Ort-Beratung bezuschusst.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen am Standort Oldenburg hat ebenfalls ein vielfältiges Beratungsangebot rund um das Thema Energie » .

Auch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet ein Programm zur Energiespar-Beratung für private Wohngebäude » an, die für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem privaten Wohnraum kostenlos ist, sowie weitere Informationen.