Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde verabschiedet » und soll in den nächsten Wochen verkündet werden. Es sieht vor, die Vorgabe zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neu eingebauten Heizungen abzuschaffen. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel sowie der Biogastreppe sollen bereits mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die übrigen Regelungen sollen voraussichtlich sechs Monate später wirksam werden. Das GModG wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und künftig regeln, unter welchen Voraussetzungen geheizt werden kann.
Zuvor wurde das GEG bereits angepasst. Danach gilt die Vorgabe, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, in Großstädten erst für Heizungen, die nach dem 31. Oktober 2026 eingebaut werden. Da dieser Stichtag voraussichtlich nach der Verkündung des GModG liegt, wird die 65-Prozent-Regel zu keinem Zeitpunkt wirksam werden.
Für die Stadt Oldenburg und die fachlichen Ergebnisse aus dem Oldenburger Wärmeplan ändert sich dadurch jedoch nichts.
