Der Wärmeplan selbst schreibt Nichts vor. Als strategischer Plan zeigt er auf, welche technischen Lösungen (zum Beispiel Wärmenetz, Wärmepumpe) in welchem Gebiet sinnvoll sind und bietet damit eine Orientierung. Verbindliche Vorgaben für einzelne Gebäude kommen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). In Oldenburg müssen alle neu eingebauten Heizungen nach dem 30. Juni 2026 mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Darunter fallen zum Beispiel Wärmepumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Sie können sich selbst für ein GEG-konformes Heizsystem entscheiden. Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden. Alle zulässigen Heizsysteme und weitere Infos finden Sie im FAQ zum GEG » und im FAQ zum klimafreundlichen Heizen ». Aktuell gibt es bei einem Heizungstausch attraktive Förderbedingungen und Unterstützungsangebote » durch die Stadt.