Im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung liegen Bereiche, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Zum Beispiel bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien können Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden. Das gilt auch für alle Beschlussvorlagen, die die Verwaltung für die Politik schreibt: Hier muss konsequent eingeschätzt werden, welche Auswirkungen Vorhaben auf den Klimaschutz haben.
Was für die Verwaltung der Stadt Oldenburg gilt, muss auch für Eigenbetriebe, wie dem Abfallwirtschaftsbetrieb, und für Beteiligungen, wie die Bäderbetriebe, gelten. Nur mit gemeinsamer Anstrengung ist das Ziel, bis 2035 eine möglichst klimafreundliche Zukunft zu gestalten, erreichbar.